Antworten auf die wichtigsten Fragen
Rund um Kreditbearbeitungsgebühren, Wertsicherung, Ablauf, Kosten und Datenschutz.
Häufige Fragen rund um Rückforderungen
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) wurden pauschale Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten in vielen Fällen als unzulässig beurteilt, weil sie bankinternen Aufwand ohne gesonderte Gegenleistung auf den Kunden abwälzen. Ob das auf Ihren konkreten Vertrag zutrifft, beurteilen befugte Partner anhand der Unterlagen.
Grundsätzlich alle Konsumentinnen und Konsumenten mit einem privaten Kreditvertrag, sei es ein Hypothekar- oder Wohnbaukredit, ein Konsumkredit oder eine sonstige Privatfinanzierung. Der Kredit kann noch laufen oder bereits zurückbezahlt sein. Entscheidend ist, ob damals eine Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde.
Die mögliche Höhe richtet sich häufig nach der ursprünglichen Kreditsumme. Bearbeitungsentgelte lagen erfahrungsgemäß oft bei etwa 0,75 bis 5 Prozent der Kreditsumme. Bei 30.000 Euro und 2 Prozent wären das zum Beispiel 600 Euro. Das ist nur ein Rechenbeispiel und kein Versprechen. Was in Ihrem Fall realistisch ist, klären die befugten Partner.
Die digitale Vorprüfung durch uns ist unverbindlich. Für die Durchsetzung arbeiten die befugten Partner in geeigneten Fällen mit Prozessfinanzierung, sodass Sie im Regelfall kein Vorkostenrisiko tragen sollen. Kommt es zu keiner Rückforderung, entstehen Ihnen üblicherweise keine Kosten für die Rechtsverfolgung. Ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt, entscheiden die befugten Partner. Eine Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden.
Das ist kein Ausschlussgrund. Banken bewahren Kreditunterlagen in der Regel über lange Zeiträume auf. Sie können eine Kopie Ihres Vertrags bei Ihrem Kreditinstitut anfordern, häufig genügt bereits eine Nachricht über das Online-Banking oder an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.
Sie starten die unverbindliche Vorprüfung online und stellen uns Ihre Unterlagen zur Verfügung. Wir sichten und strukturieren die Daten und leiten den aufbereiteten Fall auf Ihren Wunsch an befugte Partner weiter. Den Großteil der Arbeit übernehmen wir gemeinsam mit diesen Partnern. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Ablauf.
Das hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Antwortzeit der Bank und einer allfälligen Verfahrensdauer. Eine pauschale Aussage ist seriös nicht möglich. Die befugten Partner informieren Sie über den realistischen Zeitrahmen in Ihrem Fall.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Vorprüfung und, sofern Sie dies wünschen, für die Weiterleitung an befugte Partner verwendet. Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Nein. Eine Indexanpassung des Mietzinses ist in Österreich grundsätzlich zulässig. Problematisch kann eine Klausel im Einzelfall dann sein, wenn sie intransparent, einseitig oder benachteiligend formuliert ist. Ob das bei Ihrem Vertrag der Fall ist, beurteilen befugte Partner nach Prüfung des konkreten Wortlauts.
Sie haben das Recht, unrechtmäßig eingehobene Gebühren prüfen zu lassen. Verfahren zur Rückforderung werden üblicherweise nicht über Ihre Filiale, sondern über die zuständigen Stellen der Bank abgewickelt. Eine unzulässige Benachteiligung müssten Sie nicht hinnehmen.
Nein. Wir sind keine Anwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung. Wir übernehmen die digitale Vorprüfung, die Strukturierung und Aufbereitung Ihrer Dokumente sowie die Weiterleitung an befugte Partner wie Kanzleien und Prozessfinanzierer. Die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung liegt ausschließlich bei diesen Partnern.
Lassen Sie Ihre Unterlagen unverbindlich vorprüfen
Der erste Schritt kostet Sie wenige Minuten. Wir prüfen digital vor und bereiten alles für die befugten Partner auf, ganz ohne Vorleistung.
Keine Rechtsberatung. Vermittlung an befugte Partner.