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Keine Rechtsberatung
Kreditkostenprüfung

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

Viele Kreditverträge in Österreich enthalten eine Bearbeitungsgebühr, die nach aktueller Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) bei Verbraucherkrediten unzulässig sein kann. Wir prüfen für Sie digital vor, ob in Ihrem Vertrag eine solche Gebühr steckt, bereiten Ihre Unterlagen strukturiert auf und leiten den Fall an befugte Partner weiter. So erfahren Sie unverbindlich, ob Sie Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern könnten.

Was Bearbeitungsgebühren sind und warum sie oft unzulässig sind

Als Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsentgelt oder pauschale Kreditgebühr bezeichnen Banken einen einmaligen Betrag, den sie bei der Vergabe eines Kredits zusätzlich zu den Zinsen verrechnen. Sie taucht im Kreditvertrag häufig als fixer Eurobetrag oder als Prozentsatz der Kreditsumme auf, manchmal versteckt zwischen anderen Positionen wie Kontoführung, Manipulationsspesen oder Bearbeitungskosten. Der Gedanke dahinter: Die Bank lässt sich den internen Aufwand für die Prüfung und Abwicklung des Kredits gesondert bezahlen.

Genau hier setzt die Kritik an. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) können solche Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten unzulässig sein, weil sie Tätigkeiten abgelten, die überwiegend im eigenen Interesse der Bank liegen und die bereits mit den Zinsen abgegolten sein sollten. Wird für ein und dieselbe Leistung ein zusätzliches, laufzeitunabhängiges Entgelt verlangt, kann die entsprechende Klausel unwirksam sein. Ist die Klausel unwirksam, fehlt der Zahlung die rechtliche Grundlage, und der bezahlte Betrag kann grundsätzlich zurückgefordert werden.

Wichtiger Hinweis

Wir sind keine Anwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung. Wir bieten die digitale Vorprüfung, Strukturierung und Aufbereitung Ihrer Unterlagen sowie die Weiterleitung an befugte Partner wie Kanzleien und Prozessfinanzierer. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, beurteilen ausschließlich diese befugten Partner.

Wer betroffen sein kann

Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit oder aktuell einen Kredit aufgenommen haben, in dem eine Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Das betrifft eine breite Palette von Finanzierungen. Ob ein Anspruch tatsächlich in Frage kommt, hängt vom konkreten Vertrag und von der jeweiligen Klausel ab.

  • Konsumkredite für Auto, Möbel, Umschuldung oder freie Verwendung
  • Wohnbau- und Hypothekarkredite zur Finanzierung von Kauf, Bau oder Sanierung
  • Bauspardarlehen und andere zweckgebundene Finanzierungen
  • Kredite, die noch laufen, ebenso wie bereits vollständig zurückbezahlte Kredite

Auch wenn Ihr Kredit schon abbezahlt ist, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen. Entscheidend ist nicht, ob der Kredit noch offen ist, sondern ob damals eine unzulässige Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde und ob mögliche Ansprüche noch nicht verjährt sind. Die Verjährungsfrage prüfen im Einzelfall die befugten Partner.

Wie hoch kann eine mögliche Rückforderung sein

Die Höhe einer möglichen Rückforderung richtet sich in vielen Fällen nach der ursprünglichen Kreditsumme. Bearbeitungsentgelte liegen erfahrungsgemäß häufig in einer Größenordnung von etwa 0,75 Prozent bis 5 Prozent der Kreditsumme, je nach Bank, Produkt und Vertragsjahr. Das folgende Rechenbeispiel dient nur der Veranschaulichung und stellt kein Versprechen dar.

Neutrales Rechenbeispiel

Bei einer Kreditsumme von 30.000 Euro und einer verrechneten Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent ergäbe das einen Betrag von 600 Euro. War diese Gebühr unzulässig, könnte dieser Betrag (gegebenenfalls zuzüglich Zinsen) Gegenstand einer Rückforderung sein. Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall etwas zurückzuholen ist, beurteilen die befugten Partner anhand Ihres Vertrags.

So läuft unsere digitale Vorprüfung ab

Damit Sie nicht selbst Paragrafen wälzen müssen, übernehmen wir den ersten, digitalen Schritt. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wir sichten und strukturieren sie und leiten den aufbereiteten Fall an unsere befugten Partner weiter. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie unter so läuft die Prüfung ab.

Was wir übernehmen

  • Digitale Vorprüfung Ihres Kreditvertrags auf mögliche Bearbeitungsgebühren und auffällige Klauseln
  • Strukturierung und Aufbereitung der Dokumente in eine klare, prüffähige Form
  • Weiterleitung des aufbereiteten Falls an befugte Partner wie Kanzleien und Prozessfinanzierer

Was ausschließlich die befugten Partner übernehmen

  • Die rechtliche Beurteilung, ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht
  • Die anwaltliche Vertretung und die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung
  • Die Einschätzung von Verjährung, Erfolgsaussichten und Kostenrisiko im Einzelfall

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für die Vorprüfung ist vor allem Ihr Kreditvertrag hilfreich, idealerweise samt Gebührenaufstellung oder Kontoauszügen, aus denen die verrechnete Bearbeitungsgebühr hervorgeht. Falls Sie die Unterlagen nicht mehr zur Hand haben, ist das kein Ausschlussgrund. Banken bewahren Kreditunterlagen in der Regel über lange Zeiträume auf, und Sie können eine Kopie Ihres Vertrags bei Ihrem Kreditinstitut anfordern. Auch bereits abbezahlte Kredite lassen sich auf diesem Weg oft noch rekonstruieren.

Geringes Kostenrisiko durch Prozessfinanzierung

Viele Betroffene schrecken vor dem Aufwand und den möglichen Kosten zurück. Genau deshalb arbeiten die befugten Partner in geeigneten Fällen mit Prozessfinanzierung. Die Idee dahinter: Sie sollen für die Prüfung und Durchsetzung möglichst kein Vorkostenrisiko tragen. Kommt es zu keiner Rückforderung, sollen Ihnen im Regelfall keine Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen. Ob eine Prozessfinanzierung in Ihrem Fall in Frage kommt und zu welchen Bedingungen, entscheiden die befugten Partner. Eine Garantie auf ein bestimmtes Ergebnis ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Jetzt unverbindlich prüfen lassen

Ob Sie tatsächlich zu viel bezahlt haben, lässt sich nur anhand Ihres konkreten Vertrags beurteilen. Der erste Schritt kostet Sie wenig Zeit und ist unverbindlich: Sie stellen uns Ihre Unterlagen zur Verfügung, wir prüfen digital vor und bereiten alles auf. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Ihr Fall an die befugten Partner weitergehen soll. So verschaffen Sie sich Klarheit darüber, ob sich in Ihrem Kreditvertrag mögliche Ansprüche verbergen, ganz ohne Vorleistung und ohne Verpflichtung. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen, und wenn Sie zusätzlich einen Mietvertrag haben, können Sie auch Ihre Wertsicherung im Mietvertrag prüfen lassen.

Häufige Fragen zu Kreditbearbeitungsgebühren

Die Bearbeitungsgebühr, oft auch Bearbeitungsentgelt oder pauschale Kreditgebühr genannt, ist ein einmaliger Betrag, den die Bank zusätzlich zu den Zinsen für die Abwicklung des Kredits verrechnet. Sie steht meist als fixer Eurobetrag oder als Prozentsatz der Kreditsumme im Vertrag. Nach der Rechtsprechung des OGH kann eine solche Gebühr bei Verbraucherkrediten unzulässig sein, weil sie Aufwand abgilt, der im eigenen Interesse der Bank liegt und bereits mit den Zinsen abgedeckt sein sollte.

Grundsätzlich ist das denkbar. Entscheidend ist nicht, ob der Kredit noch läuft, sondern ob damals eine unzulässige Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde und ob mögliche Ansprüche noch nicht verjährt sind. Ob im konkreten Fall etwas zurückzuholen ist, beurteilen die befugten Partner anhand Ihres Vertrags. Wir übernehmen dafür die digitale Vorprüfung und Aufbereitung.

Die mögliche Höhe richtet sich häufig nach der ursprünglichen Kreditsumme. Bearbeitungsentgelte liegen erfahrungsgemäß oft in einer Größenordnung von etwa 0,75 Prozent bis 5 Prozent der Kreditsumme. Bei 30.000 Euro und 2 Prozent wären das zum Beispiel 600 Euro. Das ist nur ein Rechenbeispiel und kein Versprechen. Was in Ihrem Fall realistisch ist, klären die befugten Partner.

Am wichtigsten ist Ihr Kreditvertrag, möglichst samt Gebührenaufstellung oder Kontoauszügen, aus denen die Bearbeitungsgebühr hervorgeht. Fehlen Ihnen Unterlagen, ist das kein Problem: Banken bewahren Kreditunterlagen in der Regel lange auf, und Sie können eine Kopie bei Ihrem Kreditinstitut anfordern.

Die digitale Vorprüfung durch uns ist unverbindlich. Für die eigentliche Durchsetzung arbeiten die befugten Partner in geeigneten Fällen mit Prozessfinanzierung, sodass Sie im Regelfall kein Vorkostenrisiko tragen sollen. Kommt es zu keiner Rückforderung, entstehen Ihnen üblicherweise keine Kosten für die Rechtsverfolgung. Ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt, entscheiden die befugten Partner. Eine Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden.

Nein. Wir sind keine Anwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung. Wir übernehmen die digitale Vorprüfung, die Strukturierung und Aufbereitung Ihrer Dokumente sowie die Weiterleitung an befugte Partner wie Kanzleien und Prozessfinanzierer. Die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung liegt ausschließlich bei diesen Partnern.

Lassen Sie Ihre Unterlagen unverbindlich vorprüfen

Der erste Schritt kostet Sie wenige Minuten. Wir prüfen digital vor und bereiten alles für die befugten Partner auf, ganz ohne Vorleistung.

Keine Rechtsberatung. Vermittlung an befugte Partner.